Aktuelles

Beurlaubung vom Unterricht in begründeten Fällen

Liebe Eltern,

sofern Ihr Kind mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen. Voraussetzung für die Beurlaubung ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ihr Kind kann dann von der Teilnahme am Unterricht befreit werden und erhält Lernangebote für das Lernen zu Hause.

Sollte Ihr Kind in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden Sie als Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Ihr Kind kann dann ebenfalls von der Teilnahme am Unterricht befreit werden und erhält Lernangebote für das Lernen zu Hause.

In beiden Fällen benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Schule.

Ergänzungen zur Notbetreuung

Liebe Eltern,

das Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern wurde noch einmal aktualisiert.

Ab sofort haben alleinerziehende Elternteile einen Anspruch auf Notbetreuung ihres Kindes, auch wenn sie nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeiten.

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

Notbetreuung

Liebe Eltern,

wie Sie wahrscheinlich bereits aus den Medien wissen, bleiben die Schulen weiterhin geschlossen.

Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet. Welche dies sind, können Sie folgender Liste entnehmen:

Sobald Sie sicher sind, dass Sie für Ihr Kind eine Notbetreuung benötigen, melden Sie dies bitte in der Schule an und legen das vom Arbeitgeber ausgefüllte Formular vor. Hier die aktuelle Version:

Sie benötigen keine neue Arbeitgeberbescheinigung, wenn Sie diese seit dem 16. März 2020 bereits vorgelegt haben.

Terminänderungen

Liebe Eltern,

die Ganztagskonferenz am 20.04.2020 entfällt. Sofern der Unterricht nach den Osterferien wieder regulär aufgenommen wird, starten wir an diesem Tag mit dem Unterricht nach Plan.

Leider haben wir uns angesichts der aktuellen Lage dazu entschlossen, das für den 20.06.2020 geplante Schulfest abzusagen.

Elternbrief der Ministerin

Frau Ministerin Gebauer wendet sich mit einem offenen Brief an alle Eltern.

Gerade für die Eltern, die eine Notbetreuung für ihre Kinder in Anspruch nehmen, gelten gesteigerte Pflichten. Die Schulen und die Lehrkräfte müssen sich darauf verlassen können, dass Kinder der Notbetreuung ansonsten nur innerfamiliäre soziale Kontakte haben und von den Eltern mit großer Achtsamkeit von allen Infektionsherden ferngehalten werden.

Digitale Musikstunde

Auf diesen Seiten findest du viele Anregungen für den Musikunterricht zu Hause:

Dackl bastelt mit dir Musikinstrumente oder macht mit Ralph Caspers ein Musikquiz: https://www1.wdr.de/orchester-und-chor/wdrmusikvermittlung/schule/dackl-konzerte-schule/index.html

Die Maus geht ins Konzert! https://www1.wdr.de/orchester-und-chor/wdrmusikvermittlung/schule/mauskonzerte-schule/index.html

Mit der neuen App kannst du Musik entdecken, Instrumente kennenlernen und komponieren: https://klangkiste.wdr.de/#/