Liebe Eltern,
anbei finden Sie das überarbeitete Hygienekonzept.
Liebe Eltern,
anbei finden Sie das überarbeitete Hygienekonzept.
Liebe Eltern der Schulneulinge,
alle Erstklässler/innen mit einem Köln-Pass, die zum Schuljahr 2020/2021 eingeschult werden, können auch in diesem Jahr wieder einen einmaligen Zuschuss von bis zu 100€ für die Anschaffung von Schulmaterialien beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln beantragen.
Dies ist auch möglich, wenn der Köln-Pass nicht das ganze Schuljahr gültig ist.
Für Fragen zum Köln-Pass steht das Team der Stadt Köln unter 115 oder 0221/221–0 zur Verfügung.
Der Antrag kann bis zum 31.12.2020 schriftlich beim
Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 504/Bildung und Teilhabe, Köln-Pass, Einschulungshilfe Wiener Platz 2a 51065 Köln
gestellt werden.
Liebe Eltern,
im nachfolgenden Brief finden Sie Informationen zur Aufnahme des regulären Unterrichts ab dem 15. Juni 2020.
Liebe Eltern,
nun endlich können wir Ihnen per Anhang unseren Ferienbrief aushändigen.Sollten Sie Bedarf haben, so füllen Sie bitte den dafür vorgesehenen Abschnitt aus. Ihr Kind kann diesen Abschnitt bei der Klassenlehrerin bzw. den OGTS- Betreuern abgeben oder Sie verschicken den Abschnitt eingescannt per Mail an ogts-spoerkelhof@lino-club.de .
Bleiben Sie gesund,
Ihr OGTS- Team
Liebe Eltern,
gerade erreichte uns die Nachricht, dass die Schulen ab dem 15. Juni grundsätzlich wieder zu einem Regelbetrieb mit Unterricht möglichst gemäß Stundentafel zurückkehren.
In der kommenden Woche werden wir, unter Berücksichtigung der personellen Situation, die konkrete Umsetzung an unserer Schule planen. Spätestens am 10. Juni werden wir Sie über die Ergebnisse informieren.
Liebe Eltern,
in diesem Elternbrief erhalten Sie wichtige Informationen zum eingeschränkten Unterrichtsbeginn ab dem 11. Mai.
An welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit Ihr Kind den Unterricht besuchen wird, erfahren Sie von der Klassenlehrerin Ihres Kindes.
Im Anschluss an diesen Beitrag finden Sie wichtige Informationen zur OGTS, das Hygienekonzept und Hinweise über die Möglichkeit, Ihr Kind vom Präsenzunterricht zu befreien, sofern es selbst oder ein Angehöriger Risikopatient ist.
Liebe Eltern,
nur an den jeweiligen Präsenztagen haben die OGTS-Kinder die Möglichkeit im Anschluss in die OGTS zu gehen. Sollten Sie Bedarf haben, können Sie Ihr Kind gerne über das Sekretariat oder direkt in der OGTS telefonisch anmelden.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief.
Liebe Eltern,
hier finden Sie das Konzept der Schule zu den Hygienemaßnahmen, die bei Aufnahme des Präsenzunterrichts einzuhalten sind.
Liebe Eltern,
sofern Ihr Kind mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen. Voraussetzung für die Beurlaubung ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ihr Kind kann dann von der Teilnahme am Unterricht befreit werden und erhält Lernangebote für das Lernen zu Hause.
Sollte Ihr Kind in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden Sie als Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Ihr Kind kann dann ebenfalls von der Teilnahme am Unterricht befreit werden und erhält Lernangebote für das Lernen zu Hause.
In beiden Fällen benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Schule.
Liebe Eltern,
das Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern wurde noch einmal aktualisiert.
Ab sofort haben alleinerziehende Elternteile einen Anspruch auf Notbetreuung ihres Kindes, auch wenn sie nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeiten.
Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.