Aktuelles

Befreiung vom Präsenzunterricht ab Montag

Liebe Eltern,

wie Sie vielleicht bereits aus den Medien erfahren haben, gestaltet sich unsere letzte Woche vor den Ferien etwas anders als geplant. 

Hier die Information des Ministeriums: 

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.

Wir werden folglich in der kommenden Woche einen regulären Unterricht in der Schule anbieten.

Bitte teilen Sie der Klassenlehrerin Ihres Kindes zeitnah per Mail mit, ob und ab wann Ihr Kind in den Distanzunterricht wechseln wird. 

Notbetreuung Weihnachtsferien

Liebe Eltern,
wie Sie sicherlich bereits durch die Medien wissen, hat die Landesregierung beschlossen, dass der letzte Unterrichtstag vor den Weihnachtsferien der 18.12.2020 ist.

Der 21.Dezember und der 22.Dezember 2020 sind unterrichtsfreie Tage. Soweit ein dringender Bedarf besteht, findet an diesen Tagen in der Schule eine Notbetreuung statt. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies bei der Schule beantragen.

Am Vormittag richtet sich der zeitliche Umfang der Notbetreuung nach der allgemeinen Unterrichtszeit an diesen Tagen. Zur Notbetreuung angemeldete OGS Kinder können bis 16 Uhr betreut werden.

Für die beiden Tage der Notbetreuung werden feste jahrgangsgemischte Betreuungsgruppen gebildet. Das Ministerium schreibt das Tragen von Alltagsmasken während der gesamten Betreuungszeit vor.

Um Betreuungsgruppen zu bilden und die Notbetreuung rechtzeitig planen zu können, bitten wir Sie das Anmeldeformular bis spätestens 10.12.2020 in der Schule abzugeben.

Wir hatten heute einen gemütlichen Martinstag! Stellvertretend für die Amandusstraße senden die Adler einen lieben Dank an den Bürgerverein Rheinkassel für die leckeren Weckmänner! 😊

Schulanmeldung 2021/2022

Liebe Eltern,

die Schulanmeldung findet in der Woche vom 02.-05.11.2020 statt. Bitte vereinbaren Sie umgehend einen Termin im Sekretariat unter der Telefonnummer 0221/35650650.

Leider ist in diesem Jahr die Anmeldung Ihres Kindes ohne Termin nicht möglich.

Rückkehr aus Risikogebieten

Liebe Eltern,

auf der Seite der Stadt Köln können sich Erziehungsberechtigte und SchülerInnen über den Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen informieren.

Dort finden Sie außerdem Informationen zum weiteren Vorgehen, sofern Sie in den Herbstferien Urlaub in einem Risikogebiet gemacht haben.

https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/informationen-zum-umgang-mit-dem-corona-virus-schulen

Wenn mein Kind zuhause erkrankt – Handlungsempfehlung

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schaubild (pdf)gibt Ihnen eine Empfehlung, was Sie bei einer Erkrankung Ihres Kindes beachten sollten. Bitte melden Sie sich bei Krankheitssymptomen Ihres Kindes zunächst umgehend bei der Schule, um Ihr Kind krank zu melden und das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Schule wird Sie auch über die aktuell geltenden Regelungen informieren. Bitte denken Sie daran, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule ist, alle Kinder und alle am Schulleben Beteiligte sowie deren Familien vor einer Infektion zu schützen.