Notbetreuung

Liebe Eltern,

wie Sie wahrscheinlich bereits aus den Medien wissen, bleiben die Schulen weiterhin geschlossen.

Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet. Welche dies sind, können Sie folgender Liste entnehmen:

Sobald Sie sicher sind, dass Sie für Ihr Kind eine Notbetreuung benötigen, melden Sie dies bitte in der Schule an und legen das vom Arbeitgeber ausgefüllte Formular vor. Hier die aktuelle Version:

Sie benötigen keine neue Arbeitgeberbescheinigung, wenn Sie diese seit dem 16. März 2020 bereits vorgelegt haben.