Beurlaubung vom Unterricht in begründeten Fällen

Liebe Eltern,

sofern Ihr Kind mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Geschwister – in häuslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine Corona-relevante Vorerkrankung besteht, so kann eine Beurlaubung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter schriftlich erfolgen. Voraussetzung für die Beurlaubung ist, dass ein ärztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. Ihr Kind kann dann von der Teilnahme am Unterricht befreit werden und erhält Lernangebote für das Lernen zu Hause.

Sollte Ihr Kind in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden Sie als Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Ihr Kind kann dann ebenfalls von der Teilnahme am Unterricht befreit werden und erhält Lernangebote für das Lernen zu Hause.

In beiden Fällen benachrichtigen Sie bitte unverzüglich die Schule.